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ANHANG: Fondsreglement Chorgesang
Reglement für die Musikkommission
Im Chorverband Zürcher Oberland sind die weiblichen und männlichen Mitglieder selbstverständlich gleichberechtigt. Die männlichen Formen der Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten in den vorligenden Statuten generell für beide Geschlechter.